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Zahlungsunfähigkeit: Was bei einer GmbH passiert und was du tun musst

Wann eine GmbH zahlungsunfähig ist, welche Fristen laufen, wie Geschäftsführer haften und welche Alternativen es zur Insolvenz gibt.

Geschäftsführerin prüft Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit ihrer GmbH

Foto: Tetiana Shyshkina / Unsplash

Zahlungsunfähigkeit liegt bei einer GmbH vor, wenn sie ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Ab diesem Moment muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt, einen Insolvenzantrag stellen. Wer das versäumt, haftet persönlich und macht sich strafbar.

Für Inhaber kleiner GmbHs kommt dieser Punkt selten über Nacht. Ein Großkunde zahlt nicht, die Bank kürzt die Kreditlinie, das Finanzamt kündigt eine Pfändung an. Hier erfährst du, woran du eine echte Zahlungsunfähigkeit erkennst, welche Fristen laufen, wie du deine eigene Haftung begrenzt und welche Wege es neben dem klassischen Insolvenzverfahren gibt.

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit bei einer GmbH?

Die gesetzliche Definition steht in § 17 der Insolvenzordnung (InsO). Danach ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hat die GmbH ihre Zahlungen eingestellt, nimmt das Gesetz dies in der Regel an.

Entscheidend ist das Wort „fällig“. Rechnungen, die erst in zwei Monaten zu zahlen sind, spielen für die aktuelle Prüfung keine Rolle. Umgekehrt zählt jede fällige Forderung, auch wenn der Gläubiger noch gar nicht gemahnt hat. Sie ist bei der GmbH neben der Überschuldung der zentrale Insolvenzgrund.

Zahlungsstockung oder Zahlungsunfähigkeit?

Nicht jeder Engpass ist gleich ein Insolvenzgrund. Der Bundesgerichtshof unterscheidet eine vorübergehende Zahlungsstockung von einer echten Zahlungsunfähigkeit. Als Faustregel gilt: Kann die GmbH eine Lücke innerhalb von etwa drei Wochen schließen, liegt meist nur eine Stockung vor.

Beträgt die Lücke nach drei Wochen 10 Prozent oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, dass die Lücke bald vollständig geschlossen wird. Darauf solltest du dich ohne Belege nicht verlassen.

Die drei Insolvenzgründe im Vergleich

InsolvenzgrundGrundlageWann liegt er vor?Antragspflicht
Zahlungsunfähigkeit§ 17 InsOFällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werdenJa, spätestens nach drei Wochen
Überschuldung§ 19 InsOVermögen deckt die Schulden nicht, und die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist nicht überwiegend wahrscheinlichJa, spätestens nach sechs Wochen
Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 18 InsOZahlungspflichten können voraussichtlich bei Fälligkeit nicht erfüllt werden, Prognose in der Regel 24 MonateNein, nur freiwilliger Antrag

Woran du eine drohende Zahlungsunfähigkeit früh erkennst

Die meisten Krisen kündigen sich Wochen oder Monate vorher an. Wer die Signale ernst nimmt, hat noch Handlungsspielraum. Typische Warnzeichen in kleinen Betrieben sind:

  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse oder kürzen das Zahlungsziel.
  • Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer werden verspätet gezahlt.
  • Die Kreditlinie ist dauerhaft ausgeschöpft, Lastschriften gehen zurück.
  • Rechnungen werden danach bezahlt, wer am lautesten mahnt.
  • Gerichtsvollzieher, Finanzamt oder Krankenkasse kündigen Vollstreckungen an.

Seit 2021 verpflichtet § 1 StaRUG die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen ausdrücklich, fortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen zu wachen und gegenzusteuern. Das wichtigste Werkzeug dafür ist eine rollierende Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen und Monate.

Der Liquiditätsstatus als Prüfwerkzeug

Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, prüfst du mit einem Liquiditätsstatus zu einem festen Stichtag. Auf die eine Seite kommen die verfügbaren Mittel: Bankguthaben, Kasse und frei verfügbare Kreditlinien. Auf die andere Seite kommen alle fälligen Verbindlichkeiten.

Ergibt sich eine Lücke, erstellst du zusätzlich einen Finanzplan für die folgenden drei Wochen. Darin stehen sicher erwartete Zahlungseingänge und alle Verbindlichkeiten, die in diesem Zeitraum neu fällig werden. Datiere und speichere beide Dokumente, denn sie sind später dein wichtigster Nachweis.

Inhaber liest Schreiben zur drohenden Zahlungsunfähigkeit am Tisch
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Rechenbeispiel: Liegt schon Zahlungsunfähigkeit vor?

Angenommen, eine Elektro-GmbH mit acht Beschäftigten prüft am 1. Oktober ihre Lage. Ein Bauträger schuldet ihr 35.000 Euro, zahlt aber seit Wochen nicht. Gleichzeitig sind Materialrechnungen, Miete und Löhne fällig.

PositionStichtag 1. OktoberPrognose 22. Oktober
Verfügbare Mittel (Bank, Kasse, freie Kreditlinie)18.000 Euro41.000 Euro
Fällige Verbindlichkeiten60.000 Euro72.000 Euro
Liquiditätslücke42.000 Euro31.000 Euro
Lücke in Prozent der fälligen Verbindlichkeiten70 Prozent43 Prozent

Auch nach drei Wochen bleibt eine Lücke von 43 Prozent. Das liegt deutlich über der 10-Prozent-Schwelle. In diesem Beispiel spricht daher alles für Insolvenzreife, und die Antragsfrist läuft bereits seit dem Stichtag.

Anders sähe es aus, wenn der Bauträger verbindlich zugesagt hätte, bis Mitte Oktober zu zahlen, und die Lücke dann nur noch 5.000 Euro betrüge. Das wären knapp 7 Prozent, also eher eine Zahlungsstockung. Auch dann gilt: Halte die Zusage schriftlich fest und prüfe die Lage täglich neu.

Zahlungsunfähigkeit und Antragspflicht nach § 15a InsO

Nach § 15a InsO müssen die Mitglieder des Vertretungsorgans, bei der GmbH also die Geschäftsführer, bei Insolvenzreife ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag stellen. Die Höchstfrist beträgt drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung.

Die drei Wochen sind keine Bedenkzeit, sondern eine äußerste Grenze. Du darfst sie nur ausschöpfen, wenn du in dieser Zeit ernsthaft und mit realistischen Chancen an einer Sanierung arbeitest. Ist absehbar, dass die Rettung scheitert, musst du sofort handeln.

Wer muss den Antrag stellen?

  • Jeder Geschäftsführer ist einzeln verpflichtet, auch wenn er sonst nur gemeinsam mit anderen vertreten darf.
  • Hat die GmbH keinen Geschäftsführer mehr (Führungslosigkeit), ist jeder Gesellschafter antragspflichtig.
  • Gläubiger wie Finanzamt, Krankenkassen oder Lieferanten können ebenfalls einen Antrag stellen.

Was droht bei Insolvenzverschleppung?

Wer den Antrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt, riskiert nach § 15a Abs. 4 InsO eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar. Nach einer Verurteilung darf die betroffene Person zudem für fünf Jahre kein Geschäftsführer einer GmbH sein.

Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung. Gläubiger, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch Verträge mit der GmbH geschlossen haben, können Schadensersatz direkt von der Geschäftsführung verlangen.

Haftung der Geschäftsführung bei Zahlungsunfähigkeit

Besonders gefährlich für Geschäftsführer ist das Zahlungsverbot aus § 15b InsO. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dürfen sie grundsätzlich keine Zahlungen mehr für die GmbH leisten. Erlaubt sind nur Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.

Während der Antragsfrist gelten Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang als erlaubt, etwa um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Das gilt aber nur, solange du die Insolvenzreife ernsthaft beseitigen willst oder den Antrag vorbereitest. Ist die Frist abgelaufen, musst du verbotene Zahlungen grundsätzlich aus deinem Privatvermögen erstatten.

Was erlaubt ist und was nicht

  • In der Regel vertretbar: Löhne, Miete, Energie und Material, die zur Fortführung nötig sind, solange du die Frist einhältst.
  • Kritisch: Rückzahlungen an Gesellschafter, Tilgung alter Bankschulden und das bevorzugte Bedienen einzelner Lieferanten.
  • Sonderfall: Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Wer sie nicht abführt, kann sich nach § 266a StGB strafbar machen. Hier brauchst du zwingend Beratung.

Prüfe außerdem, ob eine D&O-Versicherung besteht und welche Fälle sie tatsächlich abdeckt. Viele Policen schließen Erstattungsansprüche wegen verbotener Zahlungen nur eingeschränkt ein.

Ablauf des Insolvenzverfahrens Schritt für Schritt

Viele Inhaber haben Angst vor dem Antrag, weil sie nicht wissen, was danach passiert. Der typische Ablauf bei einer GmbH sieht so aus:

  1. Antrag: Du reichst den Eröffnungsantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein, das ist ein Amtsgericht. Beizufügen ist unter anderem ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen.
  2. Eröffnungsverfahren: Das Gericht bestellt meist einen vorläufigen Insolvenzverwalter und ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Ein Gutachter prüft Insolvenzgrund und vorhandenes Vermögen.
  3. Insolvenzgeld: Deine Beschäftigten erhalten nach § 165 SGB III Insolvenzgeld für offene Löhne der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Ausgezahlt wird es von der Bundesagentur für Arbeit.
  4. Entscheidung: Reicht das Vermögen für die Verfahrenskosten, eröffnet das Gericht das Verfahren. Andernfalls weist es den Antrag mangels Masse ab, und die GmbH wird aufgelöst.
  5. Verwaltung: Nach der Eröffnung geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an.
  6. Berichtstermin: Die Gläubigerversammlung entscheidet, ob der Betrieb stillgelegt, verkauft oder über einen Insolvenzplan fortgeführt wird.
  7. Abschluss: Das Vermögen wird verwertet und verteilt. Danach wird das Verfahren aufgehoben, und eine liquidierte GmbH wird aus dem Handelsregister gelöscht.

Eigenverwaltung und Schutzschirm

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und saniert unter Aufsicht eines Sachwalters. Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO gibt bis zu drei Monate Zeit für einen Insolvenzplan. Es setzt aber voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Wer früh handelt, hat also mehr Optionen.

StaRUG als Alternative vor der Zahlungsunfähigkeit

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erlaubt seit 2021 eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Kern ist ein Restrukturierungsplan, den die betroffenen Gläubiger in Gruppen mit einer Mehrheit von 75 Prozent annehmen können. Einzelne Blockierer lassen sich so überstimmen.

Der Haken: Nach § 29 StaRUG steht dieser Rahmen nur Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig sind. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, ist der Weg in der Regel versperrt, und die Antragspflicht hat Vorrang. Für kleine GmbHs ist das Verfahren zudem aufwendig und lohnt sich vor allem bei wenigen großen Gläubigern.

Außergerichtliche Lösungen

Solange die Lücke voraussichtlich innerhalb von drei Wochen schließbar ist, helfen oft einfachere Mittel:

Checkliste: Was du bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofort tun solltest

  1. Erstelle noch heute einen datierten Liquiditätsstatus mit allen fälligen Verbindlichkeiten.
  2. Ergänze einen Finanzplan für die nächsten drei Wochen mit realistischen Zahlungseingängen.
  3. Berechne die Lücke in Prozent und halte das Ergebnis schriftlich fest.
  4. Stoppe alle Zahlungen an Gesellschafter und jede bevorzugte Tilgung alter Schulden.
  5. Hole sofort eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine erfahrene Sanierungsberatung dazu.
  6. Informiere die Gesellschafter. Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, musst du nach § 49 Abs. 3 GmbHG ohnehin eine Gesellschafterversammlung einberufen.
  7. Prüfe, ob Stundung, frisches Kapital oder ein Verkauf die Lücke innerhalb der Frist schließen.
  8. Gelingt das nicht, bereite den Antrag mit Gläubigerverzeichnis vor und stelle ihn fristgerecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (§ 17 InsO).
  • Bleibt nach drei Wochen eine Lücke von 10 Prozent oder mehr, gehen Gerichte regelmäßig von Insolvenzreife aus.
  • Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt.
  • Nach Fristablauf haften Geschäftsführer für verbotene Zahlungen persönlich, Insolvenzverschleppung ist strafbar.
  • StaRUG und Schutzschirm stehen nur vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit offen.

Je früher du hinschaust, desto mehr Wege bleiben dir offen. Prüfe deine Liquidität deshalb regelmäßig und baue in guten Zeiten ausreichende Rücklagen für dein Unternehmen auf. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn du eine Krise siehst, sprich frühzeitig mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

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