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Degressive AfA: So nutzt du bis zu 30 Prozent Abschreibung bis 2027

Bis zu 30 Prozent Abschreibung pro Jahr, 75 Prozent für E-Fahrzeuge: So rechnest du die neuen Regeln für deine Investitionen durch.

Handwerker an einer Maschine in der Werkhalle, eine Investition für die degressive AfA

Foto: Cemrecan Yurtman / Unsplash

Die Degressive AfA erlaubt dir 2026 und 2027, neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert abzuschreiben, höchstens aber mit dem Dreifachen des linearen Satzes. Sie gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Für reine Elektrofahrzeuge gibt es eine Sonderregel mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr.

Der Gesetzgeber hat diese Regeln mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm eingeführt, das oft als Investitionsbooster oder Wachstumsbooster bezeichnet wird. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Berechnung funktioniert, wann sich der Wechsel zur linearen Methode lohnt und wie du die neue Abschreibung mit der Sonderabschreibung für kleine Betriebe kombinierst. Ein durchgerechnetes Beispiel und eine Vergleichstabelle helfen dir bei der Entscheidung.

Was ist die degressive AfA?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Kaufst du eine Maschine, ein Fahrzeug oder eine Büroausstattung, darfst du die Kosten nicht sofort als Betriebsausgabe abziehen. Du verteilst sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich meist aus den amtlichen AfA-Tabellen ergibt.

Bei der linearen Methode setzt du jedes Jahr den gleichen Betrag ab. Die degressive AfA arbeitet dagegen mit einem festen Prozentsatz vom Restbuchwert. Dadurch sind die Beträge am Anfang hoch und werden Jahr für Jahr kleiner. Über die gesamte Nutzungsdauer schreibst du bei beiden Methoden dieselbe Summe ab. Der Unterschied liegt allein im Zeitpunkt.

Genau dieser Zeitpunkt ist für viele Betriebe wichtig. Wer in den ersten Jahren mehr abschreibt, zahlt zunächst weniger Steuern und hat mehr Geld für Tilgung, Löhne oder die nächste Investition. Die Steuer wird also nicht erlassen, sondern in spätere Jahre verschoben. Ökonomisch wirkt das wie ein zinsloser Kredit vom Finanzamt.

Degressive AfA 2026 und 2027: die Regeln im Überblick

Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Den aktuellen Wortlaut findest du in der Einzelnorm zu § 7 EStG bei Gesetze im Internet. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Zeitraum: Anschaffung oder Herstellung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Maßgeblich ist bei gekauften Gütern der Zeitpunkt der Lieferung, nicht das Bestelldatum.
  • Satz: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent.
  • Begünstigte Güter: nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, IT und Ladeneinrichtung. Gebäude und immaterielle Güter wie Software-Lizenzen ohne Hardware sind ausgeschlossen.
  • Erstes Jahr: Im Anschaffungsjahr gilt die Zwölftelregel. Kaufst du im Juli, bekommst du sechs Zwölftel der Jahres-AfA.
  • Keine Sonder-AfA für außergewöhnliche Abnutzung: Solange du degressiv abschreibst, ist eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.

Die Regel gilt unabhängig von der Rechtsform. Einzelunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen sie genauso nutzen wie eine GmbH mit Bilanz.

Was bedeutet die Grenze von 30 Prozent konkret?

Der lineare Satz ergibt sich aus 100 geteilt durch die Nutzungsdauer. Bei zehn Jahren sind das 10 Prozent, das Dreifache wären 30 Prozent. Bei fünf Jahren wären es 20 Prozent linear, das Dreifache von 60 Prozent wird aber auf 30 Prozent gedeckelt. Ab einer Nutzungsdauer von zehn Jahren schöpfst du den Höchstsatz also nur mit dem Faktor drei aus. Bei 15 Jahren sind es 6,67 Prozent linear und damit 20 Prozent degressiv.

NutzungsdauerLinearer SatzSatz der degressiven AfA
3 Jahre33,33 %30 % (Deckel), lohnt kaum
5 Jahre20 %30 %
8 Jahre12,5 %30 %
10 Jahre10 %30 %
12 Jahre8,33 %25 %
15 Jahre6,67 %20 %

Bei sehr kurzen Nutzungsdauern wie drei Jahren bringt die degressive AfA wenig, weil der lineare Satz schon über 30 Prozent liegt. Hier ist linear oft die bessere Wahl.

Taschenrechner und Stift auf Papier: Degressive AfA für eine Investition berechnen
Foto: Mediamodifier / Unsplash

Rechenbeispiel: degressive AfA gegen lineare AfA

Angenommen, eine Schreinerei kauft im Januar 2026 eine CNC-Fräse für 100.000 Euro netto. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer zehn Jahre. Linear wären das 10.000 Euro pro Jahr. Mit der Degressive AfA zum Satz von 30 Prozent sieht der Verlauf so aus:

JahrLinearDegressiv (30 %)Restbuchwert degressiv
202610.000 €30.000 €70.000 €
202710.000 €21.000 €49.000 €
202810.000 €14.700 €34.300 €
202910.000 €10.290 €24.010 €
203010.000 €7.203 €16.807 €
203110.000 €5.042 €11.765 €
203210.000 €3.529 €8.235 €
2033 bis 2035je 10.000 €je 2.745 € (linear nach Wechsel)0 €

Nach drei Jahren hat die Schreinerei degressiv 65.700 Euro abgeschrieben, linear nur 30.000 Euro. Der Vorsprung beträgt 35.700 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent sind das rund 12.500 Euro Steuern, die sie erst später zahlt. Ab 2033 dreht sich das Bild, dann sind die linearen Beträge höher.

Kauft die Schreinerei die Fräse erst im Juli 2026, gilt die Zwölftelregel. Für 2026 bleiben dann 15.000 Euro statt 30.000 Euro. Wer Investitionen plant, sollte deshalb prüfen, ob eine Lieferung früher im Jahr möglich ist.

Wann der Wechsel zur linearen AfA sinnvoll ist

Du darfst jederzeit von der degressiven zur linearen Methode wechseln. Der umgekehrte Weg ist ausgeschlossen. Nach dem Wechsel verteilst du den Restbuchwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer.

Der beste Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die lineare Rate auf den Restwert höher ist als die degressive Rate. Im Beispiel ist das 2033: Der Restwert von 8.235 Euro geteilt durch drei Restjahre ergibt 2.745 Euro, degressiv wären es nur 2.471 Euro. Wer die degressive AfA bis zum Schluss beibehält, hat am Ende noch einen Restwert stehen, der erst beim Verkauf oder bei der Verschrottung wirkt.

Gute Buchhaltungsprogramme rechnen den Wechselzeitpunkt automatisch aus. Wenn du noch ein passendes Tool suchst, hilft dir unser Vergleich von Buchhaltungssoftware für Selbstständige.

Sonderregel für Elektrofahrzeuge: 75 Prozent im ersten Jahr

Für Elektrofahrzeuge enthält § 7 Absatz 2a EStG eine eigene Staffel. Begünstigt sind reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Plug-in-Hybride fallen nicht darunter.

JahrAbschreibung in % der AnschaffungskostenBeispiel E-Transporter 60.000 €
Anschaffungsjahr75 %45.000 €
1. Folgejahr10 %6.000 €
2. Folgejahr5 %3.000 €
3. Folgejahr5 %3.000 €
4. Folgejahr3 %1.800 €
5. Folgejahr2 %1.200 €

Zwei Besonderheiten solltest du kennen. Erstens gilt die Zwölftelregel hier nicht: Auch ein E-Transporter, der im Dezember geliefert wird, bringt die vollen 75 Prozent. Zweitens darfst du für dasselbe Fahrzeug keine Sonderabschreibung zusätzlich nutzen. Die Regel ist ein Wahlrecht. Du kannst stattdessen auch linear oder mit der degressiven AfA nach Absatz 2 abschreiben.

Beachte bei privat mitgenutzten Fahrzeugen die Versteuerung der Privatnutzung. Der Nachweis der betrieblichen Nutzung gelingt am einfachsten mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch.

Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Kleine und mittlere Betriebe können zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG nutzen. Sie beträgt bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten und lässt sich im Anschaffungsjahr und in den vier Folgejahren beliebig verteilen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Gewinn im Vorjahr die Grenze von 200.000 Euro nicht überschritten hat und das Wirtschaftsgut fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Details stehen in der Norm zu § 7g EStG.

Das Gesetz erlaubt die Sonderabschreibung ausdrücklich neben der AfA nach § 7 Absatz 1 oder Absatz 2. Die degressive AfA und die Sonderabschreibung lassen sich also kombinieren. Bei der CNC-Fräse aus dem Beispiel könnte die Schreinerei im Jahr 2026 neben 30.000 Euro regulärer Abschreibung bis zu 40.000 Euro Sonderabschreibung ansetzen. Hat sie im Vorjahr einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, kommt dieser Effekt teilweise schon früher.

Eine so hohe Abschreibung kann den Gewinn eines Jahres stark drücken. Das ist nicht immer klug. Liegt dein Einkommen ohnehin niedrig, verschenkst du Abschreibungspotenzial, das du in einem besseren Jahr mit höherem Steuersatz bräuchtest. Sprich die Verteilung deshalb mit deiner Steuerberatung ab.

Für wen sich die degressive AfA lohnt

Ob die degressive AfA für dich sinnvoll ist, hängt von deiner Gewinnentwicklung und deinem Finanzierungsbedarf ab. Diese Faustregeln helfen bei der Einordnung:

  • Hohe Gewinne heute: Wer aktuell gut verdient und hohe Steuersätze hat, profitiert am stärksten.
  • Kreditfinanzierte Investitionen: Die Steuerersparnis in den ersten Jahren hilft bei der Tilgung. Plane sie in deiner Liquiditätsplanung ein, aber nicht doppelt.
  • Lange Nutzungsdauer: Ab acht bis zehn Jahren ist der Vorteil gegenüber linear deutlich.
  • Wenig sinnvoll: bei Verlusten, sehr niedrigem Einkommen oder Gütern mit Nutzungsdauern von drei Jahren und weniger.

Denk auch an das Ende des Zeitfensters. Was nach dem 31. Dezember 2027 geliefert wird, fällt nach heutigem Stand wieder unter die lineare Regel. Ob der Gesetzgeber verlängert, ist offen.

Schritt für Schritt: So nutzt du die degressive AfA

  1. Investitionen auflisten: Notiere, welche Anschaffungen du bis Ende 2027 planst, mit Preis und voraussichtlichem Liefertermin.
  2. Nutzungsdauer ermitteln: Schlage die Nutzungsdauer in der passenden AfA-Tabelle nach. Daraus ergibt sich der zulässige Satz.
  3. Geringwertige Güter abgrenzen: Güter bis 800 Euro netto kannst du als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abziehen. Hier brauchst du keine degressive Rechnung.
  4. Methode wählen: Entscheide je Wirtschaftsgut, ob du linear abschreibst, die degressive AfA nutzt oder bei E-Fahrzeugen die 75-Prozent-Staffel wählst.
  5. Sonderabschreibung prüfen: Kläre, ob du die Gewinngrenze für § 7g einhältst und wie du die 40 Prozent verteilst.
  6. Anlagenverzeichnis führen: Halte Anschaffungsdatum, Kosten, Methode, Satz und Restbuchwert fest. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das Verzeichnis Pflicht.
  7. Belege aufbewahren: Rechnung und Lieferschein belegen den Anschaffungszeitpunkt. Wie lange du sie aufheben musst, steht in unserem Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen.
  8. Wechsel planen: Prüfe jährlich, ob der Übergang zur linearen Methode günstiger ist.

Typische Fehler bei der Abschreibung

Bestelldatum statt Lieferdatum

Ein häufiger Irrtum: Die Bestellung im Dezember 2027 reicht nicht. Entscheidend ist, wann du die wirtschaftliche Verfügungsmacht erhältst, also in der Regel die Lieferung. Verzögert sich die Lieferung ins Jahr 2028, entfällt die Vergünstigung nach heutigem Stand.

Gebrauchte Güter vergessen

§ 7 Absatz 2 verlangt keine Neuware. Auch gebrauchte Maschinen können degressiv abgeschrieben werden, allerdings auf Basis der Restnutzungsdauer. Ob ein gebrauchtes E-Fahrzeug unter die 75-Prozent-Staffel fällt, klärst du am besten im Einzelfall mit deiner Steuerberatung.

Steuerstundung mit Gewinn verwechseln

Die degressive AfA senkt die Steuer heute, erhöht sie aber später. Wer das gesparte Geld komplett ausgibt, steht in einigen Jahren vor höheren Nachzahlungen. Bilde deshalb passende Rücklagen für dein Unternehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die degressive AfA gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
  • Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent vom Restbuchwert.
  • Reine Elektrofahrzeuge können im Anschaffungsjahr zu 75 Prozent abgeschrieben werden, ohne Zwölftelregel.
  • Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist erlaubt, der Weg zurück nicht.
  • Sonderabschreibung nach § 7g und degressive AfA lassen sich kombinieren.
  • Die degressive AfA bringt eine Steuerstundung, keine endgültige Ersparnis.

Wenn du bis Ende 2027 investieren willst, lohnt sich jetzt ein Termin mit deiner Steuerberatung. Bring deine Investitionsliste mit und lass durchrechnen, welche Methode für jedes Wirtschaftsgut am meisten bringt. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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