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Mindestlohn 2027: Was 14,60 Euro für Minijobs und Lohnkosten bedeuten

Ab Januar 2027 gelten 14,60 Euro Mindestlohn und 633 Euro Minijob-Grenze. Was Arbeitgeber jetzt bei Verträgen und Kalkulation tun sollten.

Taschenrechner auf alten Lohn- und Buchungslisten als Symbol für den Mindestlohn 2027

Foto: Joachim Schnürle / Unsplash

Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro brutto pro Stunde und gilt ab dem 1. Januar 2027 für fast alle Beschäftigten in Deutschland. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit: von 603 Euro auf 633 Euro im Monat.

Für dich als Arbeitgeber heißt das: Stundenlöhne, Minijob-Verträge und Kalkulationen gehören jetzt auf den Prüfstand, nicht erst im Dezember. Dieser Leitfaden zeigt dir, was sich mit dem Mindestlohn 2027 genau ändert, welche Fallen bei Minijobs lauern und wie du die Mehrkosten sauber einplanst.

Mindestlohn 2027: Die Zahlen im Überblick

Die Erhöhung kommt nicht überraschend. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig eine Anhebung in zwei Stufen empfohlen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 verbindlich gemacht.

Die erste Stufe gilt seit Januar 2026, die zweite Stufe folgt zum Jahreswechsel. Den Wortlaut findest du in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung auf gesetze-im-internet.de.

Gültig abMindestlohn pro StundeMinijob-Grenze pro MonatÜbergangsbereich (Midijob)
1. Januar 202512,82 Euro556 Euro556,01 bis 2.000 Euro
1. Januar 202613,90 Euro603 Euro603,01 bis 2.000 Euro
1. Januar 202714,60 Euro633 Euro633,01 bis 2.000 Euro

Von 2026 auf 2027 steigt die Lohnuntergrenze also um 70 Cent oder rund 5 Prozent. Rechnest du ab 2025, sind es 1,78 Euro und damit fast 14 Prozent in zwei Jahren. Für lohnintensive Betriebe in Gastronomie, Handel, Reinigung oder Pflege ist das eine spürbare Größe.

Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten zum Zeitpunkt des Kommissionsbeschlusses zum Mindestlohn. Entsprechend breit ist die Wirkung: Der Mindestlohn 2027 betrifft nicht nur Konzerne mit großen Servicebereichen, sondern vor allem kleine Betriebe mit Aushilfen, Teilzeitkräften und Saisonpersonal.

Wie es nach dem Mindestlohn 2027 weitergeht

Die Kommission entscheidet laut Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die nächste Anpassung. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Der nächste Beschluss steht also 2027 an und betrifft frühestens den Mindestlohn ab 2028.

Minijob-Grenze 2027: Warum es genau 633 Euro sind

Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Nach § 8 Absatz 1a SGB IV entspricht sie dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

Für 2027 ergibt das 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Aufs Jahr gerechnet darf ein Minijobber damit regelmäßig bis zu 7.596 Euro verdienen. Das Bundesarbeitsministerium gibt den Wert jeweils offiziell im Bundesanzeiger bekannt.

Wie viele Stunden ein Minijob 2027 erlaubt

Teilst du 633 Euro durch 14,60 Euro, landest du bei gut 43,3 Stunden im Monat. In der Praxis planst du sicherer mit höchstens 43 Stunden, denn schon wenige Minuten mehr können die Grenze reißen. Zahlst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.

Stundenlohn (Beispiel)Max. Stunden bei 633 EuroEntspricht pro Woche ca.
14,60 Euro (Mindestlohn 2027)43 Stunden10 Stunden
15,50 Euro40 Stunden9 Stunden
17,00 Euro37 Stunden8,5 Stunden

Gelegentliches Überschreiten bleibt erlaubt

Springt eine Aushilfe kurzfristig für eine kranke Kollegin ein, gefährdet das den Minijob nicht sofort. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig, und zwar jeweils bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Planbare Mehrarbeit, etwa im Weihnachtsgeschäft, fällt ausdrücklich nicht darunter.

Mehrere Jobs: Wann Minijobs zusammengerechnet werden

Hat deine Aushilfe noch einen zweiten Minijob bei einem anderen Arbeitgeber, werden beide Verdienste addiert. Liegt die Summe über 633 Euro, entfällt die Geringfügigkeit für beide Jobs. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist dagegen ein Minijob zusätzlich erlaubt, ohne dass er mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.

Frage deshalb bei der Einstellung und einmal im Jahr schriftlich nach weiteren Beschäftigungen. Mit dem Mindestlohn 2027 steigen alle Verdienste gleichzeitig, und eine Kombination, die 2026 knapp passte, kann im Januar über der Grenze liegen.

Barista gießt Milch in ein Glas – Aushilfsjob im Café beim Mindestlohn 2027
Foto: Andrew Tanglao / Unsplash

Was der Mindestlohn 2027 für bestehende Minijobs bedeutet

Viele Minijob-Verträge sind auf die alte Grenze zugeschnitten. Zum Jahreswechsel hast du zwei typische Konstellationen, die du unterschiedlich behandeln musst.

Fall 1: Feste Stundenzahl im Vertrag

Angenommen, eine Bäckerei beschäftigt eine Verkaufshilfe mit 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn. 2026 verdient sie 43 × 13,90 Euro = 597,70 Euro. Ab Januar 2027 sind es 43 × 14,60 Euro = 627,80 Euro. Der Minijob bleibt unter 633 Euro, du musst nur den Lohn in der Abrechnung anpassen.

Fall 2: Fester Monatsbetrag im Vertrag

Kritischer sind Verträge mit Pauschale, etwa „603 Euro für flexible Einsätze“. Bleibt der Betrag gleich, darf die Aushilfe 2027 nur noch 41 Stunden arbeiten, denn 603 ÷ 14,60 ergibt 41,3. Arbeitet sie wie bisher 43 Stunden, unterschreitest du den Mindestlohn 2027 und riskierst Nachzahlungen und Bußgelder.

Die Lösung ist einfach: Erhöhe die Pauschale oder reduziere die Stunden schriftlich. Dokumentiere die Änderung, damit du sie bei einer Prüfung belegen kannst.

Übergangsbereich: Midijobs ab 633,01 Euro

Wer regelmäßig mehr als 633 Euro verdient, rutscht in den Übergangsbereich. Er reicht ab 2027 von 633,01 Euro bis 2.000 Euro. Beschäftigte zahlen dort reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll versichert. Für dich als Arbeitgeber ändert sich die Abrechnung, nicht aber die Pflicht zur Anmeldung bei der Krankenkasse statt bei der Minijob-Zentrale.

Angenommen, eine Servicekraft im Restaurant arbeitet 2026 regelmäßig 45 Stunden im Monat zum Mindestlohn und verdient 625,50 Euro. Das liegt schon heute über 603 Euro, also handelt es sich um einen Midijob. Ab Januar 2027 kommt sie mit denselben Stunden auf 657 Euro und bleibt im Übergangsbereich. Würdest du die Stunden auf 43 senken, wäre sie wieder Minijobberin, mit allen Folgen für Meldungen und Abgaben.

Wer Anspruch hat und wer nicht

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Teilzeit, Minijob oder Branche. Auch Saisonkräfte und Beschäftigte aus dem Ausland haben Anspruch. Einige Gruppen nimmt § 22 des Mindestlohngesetzes jedoch ausdrücklich aus:

  • Auszubildende: Für sie gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz, nicht der Mindestlohn.
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Pflichtpraktika nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung sowie freiwillige Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika bis zu drei Monaten.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
  • Ehrenamtlich Tätige.

Achtung bei Branchenmindestlöhnen: In manchen Bereichen, etwa in der Pflege, gelten tarifliche Untergrenzen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Diese gehen vor. Einen Überblick über Ausnahmen und Sonderregeln bietet das Informationsangebot des Bundesarbeitsministeriums zum Mindestlohn.

Lohnkosten kalkulieren: So rechnest du den Mindestlohn 2027 ein

Die Erhöhung trifft nicht nur die Beschäftigten, die heute exakt den Mindestlohn bekommen. Auch Gehälter knapp darüber geraten unter Druck, weil der Abstand zur Untergrenze schrumpft. Plane deshalb mit dem gesamten Lohngefüge, nicht nur mit einzelnen Positionen.

Rechenbeispiel Vollzeitkraft

Bei 40 Wochenstunden ergibt sich im Durchschnitt eine Monatsarbeitszeit von rund 173,3 Stunden (40 × 13 ÷ 3). Die folgende Beispielrechnung zeigt den Bruttolohn ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung:

Position20262027Differenz
Stundenlohn13,90 Euro14,60 Euro+0,70 Euro
Monatslohn bei 173,3 Stundenca. 2.409 Euroca. 2.531 Euroca. +121 Euro
Jahreslohn (12 Monate)ca. 28.912 Euroca. 30.368 Euroca. +1.456 Euro

Hinzu kommen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und gegebenenfalls Umlagen. Beschäftigst du fünf Vollzeitkräfte auf Mindestlohnniveau, wächst allein der Bruttolohnblock um rund 7.300 Euro im Jahr. Diese Summe gehört in deine Liquiditätsplanung für 2027, bevor die erste Januar-Abrechnung kommt.

Lohnabstand und Fairness im Team

Angenommen, ein Friseursalon zahlt erfahrenen Kräften 15,00 Euro und Neueinsteigern den Mindestlohn. 2027 liegt der Abstand nur noch bei 40 Cent. Erfahrene Mitarbeitende empfinden das schnell als Abwertung ihrer Leistung.

Lege deshalb fest, welchen Mindestabstand du zwischen Gehaltsstufen halten willst, und kalkuliere diesen gleich mit. Das stärkt die Mitarbeiterbindung, gerade wenn Fachkräfte knapp sind.

Preise anpassen, ohne Kunden zu verlieren

Steigende Personalkosten lassen sich selten komplett intern auffangen. Prüfe, welche Leistungen besonders lohnintensiv sind, und passe dort die Preise an. Wie du eine solche Anpassung begründest, ohne Stammkunden zu verärgern, liest du in unserem Beitrag zum Thema Preiserhöhung kommunizieren.

Angebote und Rahmenverträge mit Laufzeit ins Jahr 2027

Besonders heikel sind Festpreise, die du heute für Leistungen im kommenden Jahr zusagst. Angenommen, ein Reinigungsbetrieb unterschreibt im Oktober einen Jahresvertrag mit einem Bürokunden. Kalkuliert er noch mit 13,90 Euro Lohn, fehlen ihm ab Januar pro Einsatzstunde mindestens 70 Cent plus Lohnnebenkosten.

Kalkuliere neue Angebote deshalb bereits mit dem Mindestlohn 2027. Bei längeren Verträgen helfen Preisanpassungsklauseln, die an Lohnentwicklungen gekoppelt sind. Lass solche Klauseln im Zweifel rechtlich prüfen, denn gegenüber Verbrauchern gelten strengere Maßstäbe als im B2B-Geschäft.

Arbeitszeit dokumentieren: Pflichten bei Minijobs

Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns über die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Grundlage der Prüfung sind deine Arbeitszeitaufzeichnungen. Nach § 17 Mindestlohngesetz musst du für Minijobber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten.

  • Frist: spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag.
  • Aufbewahrung: mindestens zwei Jahre.
  • Branchen: In den Wirtschaftszweigen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Bau, Gastronomie, Spedition oder Gebäudereinigung, gilt die Pflicht für alle Beschäftigten.
  • Ausnahme: Minijobs in Privathaushalten sind von der Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz ausgenommen.

Fehlende oder lückenhafte Aufzeichnungen sind bereits eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn du korrekt bezahlt hast. Ein digitales System spart dir Zeit und Ärger, wie unser Überblick zur Arbeitszeiterfassung im Betrieb zeigt.

Checkliste: So bereitest du deinen Betrieb auf den Mindestlohn 2027 vor

Arbeite diese Schritte am besten bis Ende November ab. Dann bleibt genug Zeit für Vertragsänderungen und Gespräche.

  1. Liste erstellen: Erfasse alle Beschäftigten mit einem Stundenlohn unter 15,50 Euro, inklusive Minijobber und Aushilfen.
  2. Minijobs prüfen: Rechne für jeden Minijob Stunden × 14,60 Euro und vergleiche mit 633 Euro.
  3. Pauschalen anpassen: Erhöhe feste Monatsbeträge oder senke die vereinbarten Stunden schriftlich.
  4. Midijobs vorbereiten: Kläre, wer künftig über 633 Euro liegt, und melde den Wechsel korrekt.
  5. Lohnsoftware aktualisieren: Prüfe, ob dein Anbieter oder dein Steuerbüro die neuen Werte zum 1. Januar 2027 hinterlegt.
  6. Lohngefüge planen: Lege fest, wie du Abstände zwischen Gehaltsstufen erhältst.
  7. Kalkulation anpassen: Aktualisiere Stundensätze und Angebote, die ins Jahr 2027 reichen.
  8. Zeiterfassung sichern: Stelle sicher, dass Aufzeichnungen vollständig und zwei Jahre verfügbar sind.
  9. Team informieren: Erkläre deinen Beschäftigten im Dezember, was sich mit dem Mindestlohn 2027 für sie ändert.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Sonderfällen wie Tarifbindung, Arbeitszeitkonten oder mehreren Minijobs einer Person lohnt sich eine Rückfrage beim Steuerbüro oder bei der Minijob-Zentrale.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn 2027 liegt bei 14,60 Euro brutto pro Stunde, gültig ab 1. Januar 2027.
  • Die Minijob-Grenze steigt automatisch auf 633 Euro im Monat, der Midijob-Bereich beginnt bei 633,01 Euro.
  • Minijobs mit fester Pauschale sind das größte Risiko: Stunden oder Betrag müssen angepasst werden.
  • Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Jugendliche ohne Berufsabschluss sind ausgenommen.
  • Plane die Mehrkosten jetzt in Liquidität, Preisen und Gehaltsstruktur ein.

Wer früh rechnet, hat im Januar keine Überraschungen. Nutze die Wochen bis zum Jahreswechsel, um Verträge zu bereinigen und dein Team transparent zu informieren. Dann wird der Mindestlohn 2027 zur planbaren Kostenposition statt zum Risiko bei der nächsten Prüfung.

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