Eine Homeoffice-Regelung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, die festlegt, wer wann von zu Hause arbeiten darf und welche Regeln für Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Datenschutz und Kosten gelten. Sie kann als Zusatz zum Arbeitsvertrag, als Richtlinie oder in Betrieben mit Betriebsrat als Betriebsvereinbarung gestaltet werden.
In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche Inhalte in keine Vereinbarung fehlen sollten, wo die Unterschiede zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit liegen und wie du in acht Schritten eine praxistaugliche Homeoffice-Regelung einführst.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nach aktuellem Stand (Oktober 2026) nicht. Pläne für ein Gesetz zur mobilen Arbeit wurden in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert, sind aber nicht in Kraft getreten. Ob jemand zu Hause arbeiten darf, hängt deshalb von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Absprache ab.
Umgekehrt kannst du als Arbeitgeber Beschäftigte in der Regel nicht einseitig ins Homeoffice schicken, weil die private Wohnung geschützt ist. Gerade deshalb ist eine klare Homeoffice-Regelung wichtig: Sie schafft für beide Seiten Verlässlichkeit und verhindert spätere Diskussionen.
Für kleine Unternehmen bringt eine durchdachte Lösung handfeste Vorteile: Beschäftigte sparen Pendelzeit, können Beruf und Familie besser vereinbaren und arbeiten bei konzentrierten Aufgaben oft ungestörter. Dem stehen Herausforderungen gegenüber, etwa weniger spontaner Austausch, höhere Anforderungen an IT-Sicherheit und die Gefahr, dass Arbeit und Freizeit verschwimmen. Eine Homeoffice-Regelung hilft, die Vorteile zu nutzen und die Risiken zu begrenzen.
Telearbeit oder mobile Arbeit: der wichtige Unterschied
Im Alltag wird alles „Homeoffice“ genannt. Rechtlich gibt es aber zwei Formen, die unterschiedliche Pflichten auslösen. Deine Homeoffice-Regelung sollte deshalb klar sagen, welche Form gemeint ist.
| Merkmal | Telearbeit | Mobile Arbeit |
|---|---|---|
| Arbeitsort | fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung | flexibel, zu Hause oder unterwegs |
| Rechtsgrundlage | Arbeitsstättenverordnung | Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsvertrag |
| Ausstattung | Arbeitgeber stellt Mobiliar und Geräte bereit | meist Laptop und Smartphone |
| Vereinbarung | muss Wochenarbeitszeit und Dauer festlegen | formfrei, schriftlich empfohlen |
| Typische Nutzung | dauerhaft feste Homeoffice-Tage | gelegentliches oder flexibles Arbeiten |
Die Definition von Telearbeitsplätzen steht in § 2 Absatz 7 der Arbeitsstättenverordnung. Ein Telearbeitsplatz gilt erst als eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen vertraglich oder per Betriebsvereinbarung festgelegt haben und die Ausstattung bereitgestellt und installiert ist. Die meisten kleinen Unternehmen wählen deshalb bewusst die flexiblere mobile Arbeit.

Was in eine Homeoffice-Regelung gehört
Eine gute Vereinbarung ist kurz, verständlich und deckt die typischen Streitpunkte ab. Die folgenden Inhalte haben sich in der Praxis bewährt.
Geltungsbereich und Umfang
- Für welche Beschäftigten und Tätigkeiten gilt die Regelung?
- Wie viele Tage pro Woche oder welcher Anteil der Arbeitszeit ist möglich?
- Gibt es feste Präsenztage, etwa für Teammeetings?
- Darf auch außerhalb der eigenen Wohnung gearbeitet werden, zum Beispiel im Ausland?
Arbeitszeit und Erreichbarkeit
Das Arbeitszeitgesetz gilt zu Hause genauso wie im Büro. Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Lege Kernzeiten fest, in denen Beschäftigte erreichbar sind, und regle, wie Arbeitszeit erfasst wird. Mehr dazu liest du im Beitrag zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Ausstattung, Kosten und Datenschutz
Kläre, wer Laptop, Bildschirm, Headset und Internetzugang stellt und ob private Geräte genutzt werden dürfen. Verlangst du die Arbeit zu Hause, können Beschäftigte unter Umständen Ersatz für notwendige Aufwendungen verlangen. Eine Pauschale schafft hier Klarheit.
Beim Datenschutz geht es um Bildschirmsperre, verschlüsselte Verbindungen, sichere Passwörter und den Umgang mit Papierunterlagen. Schreib fest, dass Familienmitglieder keinen Zugriff auf Firmendaten haben dürfen. Zusätzlichen Schutz bietet die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Firmenkonten.
- Firmengeräte nur für dienstliche Zwecke nutzen.
- Bildschirm beim Verlassen des Platzes sperren.
- Zugriff auf Firmensysteme nur über gesicherte Verbindungen, etwa per VPN.
- Ausgedruckte Unterlagen verschlossen aufbewahren und sicher vernichten.
- Datenpannen sofort an die verantwortliche Stelle im Unternehmen melden.
Widerruf und Beendigung
Lege fest, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist die Homeoffice-Regelung geändert oder beendet werden kann. Ein Widerrufsvorbehalt mit sachlichem Grund und angemessener Ankündigungsfrist, etwa vier Wochen, ist üblich. Ohne solche Klausel kann es schwierig werden, Homeoffice später wieder zu reduzieren.
Formulierungsbeispiele für die Vereinbarung
Die folgenden Bausteine zeigen, wie typische Klauseln klingen können. Sie sind Beispiele und kein fertiges Muster. Pass sie an dein Unternehmen an und lass die finale Fassung bei Bedarf von einer Fachanwaltskanzlei prüfen.
- Umfang: „Die Beschäftigte kann bis zu zwei Arbeitstage pro Woche mobil arbeiten. Die Lage der Tage wird mit der Teamleitung bis Freitag der Vorwoche abgestimmt.“
- Erreichbarkeit: „Während der Kernzeit von 9 bis 15 Uhr ist der Beschäftigte telefonisch und per Chat erreichbar.“
- Arbeitszeit: „Die Arbeitszeit wird täglich im Zeiterfassungssystem dokumentiert. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gelten unverändert.“
- Kosten: „Zur Abgeltung von Strom- und Internetkosten zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von 20 Euro.“
- Widerruf: „Beide Seiten können die mobile Arbeit aus sachlichem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beenden.“
Achte darauf, dass die Homeoffice-Regelung zu deinen bestehenden Arbeitsverträgen passt. Widersprüche zwischen Vertrag und Richtlinie führen im Streitfall meist zulasten des Arbeitgebers.
Arbeitsschutz und Unfallversicherung im Homeoffice
Auch bei mobiler Arbeit bleibt der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die auch Homeoffice-Arbeitsplätze erfassen sollte. In der Praxis reicht oft ein Fragebogen zu Stuhl, Bildschirm, Licht und Arbeitsbelastung, kombiniert mit einer kurzen Unterweisung.
Beim Unfallschutz hat der Gesetzgeber 2021 nachgebessert. Nach § 8 SGB VII besteht Versicherungsschutz im Homeoffice im gleichen Umfang wie auf dem Betriebsgelände. Dazu zählen auch Wege innerhalb der Wohnung, etwa zur Küche, um etwas zu trinken, sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Weg, um Kinder in die Betreuung zu bringen.
- Gefährdungsbeurteilung um Homeoffice-Arbeitsplätze ergänzen.
- Beschäftigte zu Ergonomie und Pausen unterweisen.
- Psychische Belastungen wie ständige Erreichbarkeit ansprechen.
- Unterweisung dokumentieren.
Ergonomie-Check für den Heimarbeitsplatz
Viele Beschwerden im Homeoffice entstehen durch den Küchentisch als Dauerarbeitsplatz. Eine kurze Selbstprüfung hilft, Probleme früh zu erkennen. Du kannst sie als Anlage zur Homeoffice-Regelung nutzen.
| Prüfpunkt | Empfehlung |
|---|---|
| Stuhl | höhenverstellbar, Rücken gestützt, Füße flach auf dem Boden |
| Bildschirm | Oberkante etwa auf Augenhöhe, kein Blendlicht vom Fenster |
| Tastatur und Maus | extern, Unterarme liegen locker auf |
| Licht | ausreichend Tageslicht, zusätzliche Arbeitsleuchte |
| Pausen | regelmäßige kurze Unterbrechungen, Bewegung einplanen |
Betriebsrat, Steuern und Arbeit im Ausland
Mitbestimmung des Betriebsrats
Hat dein Unternehmen einen Betriebsrat, darf er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitbestimmen. Das regelt § 87 Absatz 1 Nummer 14 des Betriebsverfassungsgesetzes. Ob mobile Arbeit überhaupt eingeführt wird, entscheidest du als Arbeitgeber, die Regeln dazu legt ihr gemeinsam fest. Ab wann ein Betriebsrat gewählt werden kann, erklärt unser Beitrag Betriebsrat ab wie vielen Mitarbeitern.
Steuerliche Homeoffice-Pauschale
Beschäftigte können pro Homeoffice-Tag 6 Euro als Werbungskosten ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also für bis zu 210 Tage. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Die Pauschale zählt allerdings zur Werbungskostenpauschale und lohnt sich nur, wenn insgesamt mehr Werbungskosten zusammenkommen. Deine Homeoffice-Regelung kann Beschäftigten die Nachweise erleichtern, wenn sie Homeoffice-Tage dokumentiert.
Arbeit aus dem Ausland
Viele Beschäftigte wünschen sich Workation oder einige Wochen Arbeit aus dem Ausland. Das kann Fragen zu Sozialversicherung, Steuern und Aufenthaltsrecht auslösen. Regle deshalb ausdrücklich, ob Arbeit im Ausland erlaubt ist, und wenn ja, nur nach vorheriger Zustimmung und für begrenzte Zeit.
Praxisbeispiel: Homeoffice-Regelung für ein Planungsbüro
Angenommen, ein Ingenieurbüro mit zwölf Beschäftigten möchte zwei Homeoffice-Tage pro Woche ermöglichen. Dienstag und Donnerstag sind feste Bürotage für Projektbesprechungen. Die Kernzeit liegt zwischen 9 und 15 Uhr, die Zeiterfassung läuft über eine App.
Das Büro stellt Laptop, zweiten Bildschirm und Headset und zahlt eine monatliche Pauschale von 20 Euro für Strom und Internet. Bei acht Homeoffice-Tagen im Monat ergibt sich pro Person ein Aufwand von 240 Euro im Jahr für die Pauschale. Bei zwölf Beschäftigten sind das 2.880 Euro jährlich. Dem stehen geringere Kosten für Bürofläche gegenüber, wenn sich mehrere Personen einen Arbeitsplatz teilen.
Die Homeoffice-Regelung enthält einen Widerrufsvorbehalt mit vier Wochen Frist und eine Klausel, dass Arbeit im Ausland nur nach Absprache möglich ist. Nach sechs Monaten wird die Regelung gemeinsam mit dem Team ausgewertet und bei Bedarf angepasst.
Nach dem ersten halben Jahr zeigt die Auswertung im Beispiel ein gemischtes Bild. Die Beschäftigten schätzen die gewonnene Zeit ohne Pendeln, die Teamleitungen vermissen aber spontane Absprachen. Das Büro reagiert, indem es die festen Bürotage für Abstimmungen reserviert und Einzelaufgaben bewusst auf die Homeoffice-Tage legt.
In 8 Schritten zur eigenen Homeoffice-Regelung
- Ziele klären: Willst du Flexibilität bieten, Fachkräfte gewinnen oder Bürofläche sparen?
- Tätigkeiten prüfen: Welche Aufgaben lassen sich gut von zu Hause erledigen und welche nicht?
- Form wählen: Telearbeit mit festem Arbeitsplatz oder flexible mobile Arbeit.
- Inhalte festlegen: Umfang, Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Kosten, Datenschutz und Widerruf.
- Betriebsrat einbinden: Falls vorhanden, eine Betriebsvereinbarung verhandeln.
- Arbeitsschutz organisieren: Gefährdungsbeurteilung ergänzen und Beschäftigte unterweisen.
- Schriftlich vereinbaren: Als Zusatz zum Arbeitsvertrag oder als Richtlinie, von beiden Seiten unterschrieben.
- Auswerten: Nach sechs bis zwölf Monaten Erfahrungen sammeln und die Homeoffice-Regelung anpassen.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Häufig gibt es nur mündliche Absprachen. Wenn dann Streit entsteht, etwa über Kosten oder die Rückkehr ins Büro, fehlt die Grundlage. Halte die Regeln deshalb immer schriftlich fest, auch in einem kleinen Team.
Ein zweiter Fehler ist, Homeoffice nur einzelnen Lieblingsmitarbeitenden zu erlauben. Das sorgt für Unmut und kann gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Lege nachvollziehbare Kriterien fest, die für alle gelten.
Drittens vergessen viele die Führung auf Distanz. Wer von zu Hause arbeitet, braucht klare Ziele, regelmäßiges Feedback und feste Austauschtermine. Eine gute Homeoffice-Regelung allein reicht nicht, wenn die Zusammenarbeit im Alltag nicht funktioniert.
Homeoffice als Argument im Wettbewerb um Fachkräfte
Für viele Bewerberinnen und Bewerber ist die Möglichkeit, zumindest teilweise von zu Hause zu arbeiten, inzwischen ein wichtiges Kriterium. Kleine Unternehmen können hier mit Flexibilität punkten, wo sie beim Gehalt nicht mit Konzernen mithalten. Eine klare Homeoffice-Regelung, die du in Stellenanzeigen konkret beschreibst, wirkt glaubwürdiger als ein vager Hinweis auf „flexible Arbeitszeiten“.
Weitere Ideen, wie du dich als attraktiver Arbeitgeber positionierst, findest du in unserem Beitrag Fachkräfte gewinnen. Wichtig ist, nur zu versprechen, was im Alltag auch eingehalten wird. Wer im Vorstellungsgespräch drei Homeoffice-Tage in Aussicht stellt und dann jede Woche spontan Präsenz verlangt, verliert neue Mitarbeitende schnell wieder.
Auch für bestehende Teams lohnt sich Transparenz. Wenn nicht alle Tätigkeiten für Homeoffice geeignet sind, etwa in Werkstatt, Lager oder Empfang, erkläre offen, warum. Mögliche Ausgleiche sind flexible Schichtmodelle, Gleitzeit oder zusätzliche freie Tage. So vermeidest du ein Gefühl von Ungerechtigkeit zwischen Büro und Betrieb.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit nicht, die Homeoffice-Regelung beruht auf Vereinbarung.
- Unterscheide zwischen Telearbeit nach Arbeitsstättenverordnung und flexibler mobiler Arbeit.
- Regle Umfang, Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Kosten, Datenschutz und Widerruf schriftlich.
- Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz gelten auch zu Hause, der Unfallschutz ist gesetzlich abgesichert.
- Ein vorhandener Betriebsrat bestimmt bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit.
Setz dich in den nächsten Tagen mit deinem Team zusammen, sammle Wünsche und Bedenken und formuliere daraus einen ersten Entwurf. Eine klare Homeoffice-Regelung spart später viel Zeit und Streit.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
FAQ
Häufige Fragen zur Homeoffice-Regelung
Muss eine Homeoffice-Regelung schriftlich sein?
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für mobile Arbeit nicht vor. Für Telearbeit nach der Arbeitsstättenverordnung ist dagegen eine Festlegung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nötig. Unabhängig davon solltest du jede Homeoffice-Regelung schriftlich festhalten. So sind Umfang, Kosten, Erreichbarkeit und Widerruf eindeutig geregelt, und beide Seiten können sich im Streitfall darauf berufen.
Kann der Arbeitgeber Homeoffice wieder zurücknehmen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Enthält sie einen Widerrufsvorbehalt mit sachlichem Grund und angemessener Frist, kann der Arbeitgeber Homeoffice in der Regel beenden oder einschränken. Fehlt eine solche Klausel und ist Homeoffice fest im Arbeitsvertrag vereinbart, ist eine einseitige Rücknahme schwierig. Dann braucht es meist eine einvernehmliche Änderung oder im Ausnahmefall eine Änderungskündigung.
Wer zahlt Laptop, Internet und Strom im Homeoffice?
Arbeitsmittel wie Laptop oder Headset stellt üblicherweise der Arbeitgeber. Für laufende Kosten wie Strom und Internet gibt es keine feste gesetzliche Pauschale. Ordnet der Arbeitgeber die Arbeit zu Hause an, können Beschäftigte unter Umständen Aufwendungsersatz verlangen. Bei freiwilligem Homeoffice ist das umstritten. Eine vereinbarte monatliche Pauschale in der Homeoffice-Regelung schafft hier für beide Seiten Klarheit.
Bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Ja. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 besteht nach § 8 SGB VII im Homeoffice Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Arbeit im Betrieb. Versichert sind die berufliche Tätigkeit und betriebliche Wege innerhalb der Wohnung. Auch der Weg, um Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit in eine Betreuung zu bringen, kann versichert sein. Private Tätigkeiten bleiben dagegen unversichert.
Wie viel bringt die Homeoffice-Pauschale steuerlich?
Beschäftigte können 6 Euro pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten ansetzen, höchstens 1.260 Euro pro Jahr für 210 Tage. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig. Die Pauschale wirkt sich aber nur aus, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Wer zusätzlich Fahrtkosten oder Fortbildungskosten hat, erreicht diese Grenze häufiger. Eine Dokumentation der Homeoffice-Tage erleichtert den Nachweis.